Worum geht es bei der Nachwahl?
Zwei ehrenamtliche Mitglieder sind aus dem Kirchengemeinderat ausgeschieden. Die beiden Plätze sind durch Nachwahl wieder zu besetzen. Es werden motivierte Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Was tut der Kirchengemeinderat?
Der Kirchengemeinderat berät und beschließt über alle Angelegenheiten unserer lebendigen Kirchengemeinde: Zum Beispiel über Gottesdienste, Veranstaltungen und Aktivitäten. Dazu über das Personal, die Finanzen und die Gebäude.
Wer darf kandidieren?
Kandidieren können Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, das Gelöbnis abzulegen.
Wie lautet das Gelöbnis als Mitglied im Kirchengemeinderat?
„Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir anvertraute Amt als Mitglied des Kirchengemeinderats gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu führen. Ich bin bereit, gemäß der Verfassung Verantwortung zu übernehmen für die Leitung der Kirchengemeinde, den Gottesdienst, für die diakonischen und missionarischen Aufgaben sowie für Lehre, Leben und Ordnung der Kirche.“
Wie findet die Nachwahl statt?
Die Nachwahl von zwei Mitgliedern findet in einer regulären Sitzung des Kirchengemeinderates statt. Die Wahlhandlung ist öffentlich. In einem Gottesdienst werden die neu gewählten Mitglieder in ihr Amt eingeführt und legen dabei das Gelöbnis ab.
Wo erfahre ich mehr und bei wem melde ich mich als Kandidat:in?
Anmeldung bis zum 3. Dezember 2025 bei Pastor Karsten Fehrs per Mail karsten.fehrs@meiendorf-oldenfelde.de oder Telefon: (040) 648 680 323.