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1. Die Arbeitsgruppe beruft sich auf die Ethische Standards im Kirchlichen Fundraising des Ev.-luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost
2. Die Fundraising-Aktivitäten sollen sich sowohl auf innergemeindliche (z. B. Förderkreis Rogate Projekte aus dem Kirchen-Euro) als auch auf übergemeindliche/ökumenische (z. B. Temeswar) Projekte erstrecken.
3. Fundraising soll nicht nur Gemeindemitglieder ansprechen, sondern alle Personen und Institutionen im Gemeindegebiet. Ein Ziel ist u. a., Menschen über Fundraising-Projekte an die Gemeinde heranzuführen.
4. Die Fundraising-Arbeitsgruppe soll auf maximal sieben Personen erweitert werden. Bei Bedarf sollten weitere Mitglieder dazu kommen.
5. Erfolgreiche Fundraising-Aktivitäten sind ohne eine angemessene Eigenleistung der Gemeinde nicht denkbar. Es werden auch Leistungen der Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen werden müssen. Bei der Arbeitsintensität ist es undenkbar, dass diese Arbeit allein von der Arbeitsgruppe geleistet werden kann.
6. Fundraising-Projekte müssen von der gesamten Gemeinde und ihren Institutionen/Gruppen getragen werden. Es muss verhindert werden, dass einzelne Gemeindgruppen gegeneinander in Konkurrenz treten. Es soll eine Art "Fundraising-Parlament" gebildet werden. Diesem sollten KV- Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und die Gruppenleiter oder deren Beauftragte angehören.
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