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Vereinbarung des KV Meiendorf-Oldenfelde mit dem Förderkreis Rogate
Präambel
Die Kirchengemeinde Meiendorf-Oldenfelde hat insgesamt drei Gemeindezentren und vier Kirchen. Der dauerhafte Betrieb an allen Orten ist nach heutiger Struktur des Gemeindehaushaltes nicht möglich. Der Kirchenvorstand hat sich entschlossen, sich bis Ende 2013 Zeit zu lassen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und wenn ja, welche Zentren in Zukunft weiter betrieben werden sollen. Diese Entscheidung war nur möglich durch den Einsatz einiger Gemeindeglieder, die sich zum Förderkreis Rogate zusammengeschlossen haben, um durch Einwerben von Spenden den Betrieb eines dieser Zentren, des Rogatezentrums, zu sichern.
Die Gelder, die eingeworben werden, sind Spenden, die der Kirchengemeinde zweckbestimmt zugehen. Die Gemeinde stellt hierüber Spendenbescheinigungen aus.
Aus diesen zweckbestimmten Mitteln werden folgende Kosten gezahlt:
Alle Kosten, die sich daraus ergeben, dass das Rogate-Zentrum als Standort erhalten wird.
Dies bedeutet, dass sämtliche Kosten, die sich aus dem Gemeindeleben ergeben, die also auch an anderen Standorten angefallen wären, weiterhin von der Gemeinde getragen werden.
Zur Vereinfachung wird folgende Regelung getroffen:
Es wird eine Haushaltsstelle Rogate-Förderkreis eingerichtet.
Die vereinnahmten Spenden auf dem Haspa-Spendenkonto werden zu Gunsten dieser HH-Stelle gebucht und in die Rücklagen übertragen.
Erläuterung: Wie oft und wann das geschieht, kann abgesprochen werden. Es kann wie bisher einmal im Jahr passieren oder aber zum Beispiel bei Erreichen von € 5.000. Dies hätte den Vorteil, dass dann die wahrscheinlich etwas höheren Zinsen des KVZ vereinnahmt werden könnten. (die Zinsen auf Rücklagen lagen in den Vorjahren immer deutlich über dem erreichbaren Zinssatz für Tagesgeld – in 2007 bei 3,6 %)
Ebenfalls in diese Rücklage eingestellt werden die zum Erhalt des Rogate-Zentrums erbetenen Kollekten, sonstigen Spenden und die erwirtschafteten Vermietungseinnahmen.
Am Jahresende werden zu Lasten dieser Rücklage folgende Beträge in den Haushalt der Gemeinde überstellt:
die Heiz- und Nebenkosten des Zentrums
diese werden einmal jährlich vom KGV ermittelt. (in 2007 ca. 10.500,--)
50 % der Personalkosten von Frau Homann
Dies sind Kosten für Reinigung und Schneeräumung (in 2007 ca. 7.400,00)
0,3 % des Feuerkassenwertes Rogate
diese Kosten werden vom KGV ermittelt (in 2007 ca. 3.696,--)
Dies ist die Summe, die die Gemeinde für die Instandhaltung des Außengeländes, für Kleinreparaturen und für Schönheitsreparaturen in den Haushalt einstellen muss.
Hintergrund hierfür: Das Nordelbische Kirchenamt hat vorgegeben, dass für alle baulichen Maßnahmen 1,3 % des Feuerkassenwertes in den Haushalt eingestellt werden sollen. Mit dem KGV gibt es eine Vereinbarung, dass dieser aus seinen Mitteln für alle Gebäude 1 % des Feuerkassenwertes in den KGV-Bauhaushalt einstellt und davon den Unterhalt des Gebäudes – Dachneudeckungen, Fenstererneuerungen und Ähnliches – sicherstellt. Die Gemeinde stellt die restlichen 0,3 % in ihren eigenen Haushalt ein und finanziert daraus die restlichen Kosten.
Weitere Gelder sind vom Förderkreis nicht aufzubringen.
Die Anschaffung eines Tresors in diesem Jahr, die laufenden Kosten für Reinigungsmittel, Kekse und andere Verbrauchsmittel, die Personalkosten für Frau Preuß und Herrn Beinhoff, die Kosten des Förderkreises Rogate, insbesondere für die Einwerbung von Spenden und für die Information und Betreuung seiner Mitglieder und Spender (nicht abschließende Aufstellung der sonstigen möglichen Ausgaben) – all dies wird von der Gemeinde getragen und nicht vom Förderkreis. Auch wenn einmal die tatsächlichen Kosten für Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Außenanlagenunterhaltung den pauschal angesetzten Betrag übersteigen, so trägt die Gemeinde die restliche Summe. (Die Kosten werden nicht abgerechnet – es wird in jedem Fall die Pauschalsumme als Zuschuss durch den Förderkreis eingeplant)
Eine Beschränkung auf die o. a. Kosten bedeutet aber auch, dass das Rogate-Zentrum und somit auch die Arbeit dort stärker in die Strukturen der Gemeinde eingebunden werden. Der Förderkreis ist nicht autark in seinen Entscheidungen sondern wie andere Gemeindegruppen auch an Entscheidungsstrukturen der Gemeinde gebunden. Anschaffungen z.B. müssen dann durch den FA genehmigt werden, bauliche Maßnahmen (auch Schönheitsreparaturen) durch den GGA.
Weitere Klarstellung: Für den nächsten Haushalt würde die Gemeinde hiernach einen Betrag von ca. (10.500,-- plus 7.400,-- plus 3.696,--) 21.596,00 als Zuschuss einplanen.
Sollte der Förderkreis diese Summe nicht mehr aufbringen können, so besteht weiterhin die Vereinbarung, dass vor Ende 2013 keine Entscheidung über den Erhalt oder Nichterhalt des Gemeindezentrums Rogate getroffen wird.
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